Der Weg zum L-17-Führerschein

posted am: 21 April 2023

Der L17-Führerschein gibt Jugendlichen die Möglichkeit, schon vor dem 18. Lebensjahr mit dem Auto fahren zu können. Die Ausbildung beginnt mit 15 ½ Jahren und die praktische Prüfung kann ab der Vollendung des 17. Lebensjahres absolviert werden. Die Jugendlichen haben also viel Zeit zur Vorbereitung, bevor sie sich dieser wichtigen Aufgabe stellen. Ein großer Vorteil dieses Führerscheins ist die Möglichkeit, Eltern oder Verwandte in die praktische Prüfung miteinbeziehen zu können. Die Fahranfänger können also von erfahrenen Lenkern lernen und während der Ausbildung viele Fahrstunden sammeln. Auch die Fahrpraxis kann zeitlich wesentlich flexibler gestaltet werden. Aus diesen Gründen werden die Teilnehmer umfassend auf die Prüfung vorbereitet.

Ablauf der Ausbildung

Zunächst erfolgt die Anmeldung in der Fahrschule. Anschließend erfolgt eine Grundausbildung, die in der Fahrschule stattfindet. Vortragende vermitteln alle relevanten Regeln im Straßenverkehr, die die Fahrschüler bei der Prüfung anwenden müssen. Je nachdem, um welchen Kurs es sich handelt, finden unterschiedlich viele Theorieeinheiten statt. Da sich die Fahrschüler meist noch in Ausbildung befinden, werden die Kurse vorwiegend am Abend abgehalten. Um das erlernte Wissen zu vertiefen und zu festigen, erhalten die Fahrschüler eine Übungs-CD oder eine Mappe mit allen wichtigen Informationen. Außerdem können sie ihren Wissensstand anhand spezieller Fragen überprüfen.

Fahrstunden absolvieren

Die Jugendlichen müssen zudem an Fahrstunden teilnehmen. In den Gruppenstunden lernen die Teilnehmer alles rund um den Aufbau und die Funktionsweise des Autos. Ebenso müssen sie im Parkour fahren und lernen, wie man richtig einparkt. Größtenteils finden die Fahrstunden zu Beginn am Übungsplatz statt. Insbesondere, wenn die Teilenehmer im Umgang mit dem Fahrzeug noch unsicher sind, ist der Übungsplatz ein sicherer Ort. Sitzen die Grundkenntnisse, müssen die Jugendlichen Einzelfahrstunden mit dem Fahrlehrer absolvieren. Sie lernen unter anderem, wie man auf die Autobahn fährt, wie man richtig anfährt oder wie man sich im Kreisverkehr verhält. Der Fahrlehrer kann im Notfall eingreifen und bremsen.

Ausbildungsfahrten absolvieren

Wenn der theoretische Teil abgeschlossen ist, müssen Ausbildungsfahrten absolviert werden. Der Teilnehmer muss dafür einen Begleiter bestimmen, welcher eine Lenkerberechtigung der Klasse B seit mindestens 7 Jahren besitzt. Zudem muss die Begleitung einen Fahrpraxisnachweis besitzen und darf 3 Jahre lang keine schweren Verkehrsverstöße begangen haben. Die gefahrenen Übungskilometer müssen genauestens protokolliert werden und das Fahrzeug sollte mit den entsprechenden Tafeln gekennzeichnet werden. Die Ausbildungsfahrten können nur im Inland stattfinden und sollten jeweils einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen umfassen.

Im Anschluss wird das erlangte Wissen auf die Probe gestellt. Die Teilnehmer müssen die theoretische und praktische Prüfung bestehen, um den L17-Führerschein zu bekommen. Ist eine Zeit vergangen, stehen Perfektionsfahrten und das Fahrsicherheitstraining an. Wurden all diese Abschnitte erfolgreich absolviert, steht dem Autofahren nichts mehr im Weg.

Zu diesem Thema können Sie z.B. die Fahrschule YURDI konsultieren.

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